Krankengeld Berechnung 2026 – Formel, Beispiele & Tabelle
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✓ Offizielle Formel (§47 SGB V) Quelle: Deutsche Rentenversicherung Aktualisiert: Mai 2026

Krankengeld Berechnung: Die gesetzliche Formel erklärt

Diese Seite erklärt die Berechnungsmethode gemäß §47 SGB V — Schritt für Schritt, mit realen Beispielen und einer Vergleichstabelle nach Einkommensgruppe.

Was kommt nach dem Krankengeld? →

Informationsportal · Keine Rechts- oder Finanzberatung · Quelle: Deutsche Rentenversicherung, §47 SGB V


Die gesetzliche Berechnungsformel (§47 SGB V)

Die gesetzliche Grundlage für die Krankengeld-Berechnung findet sich in §47 SGB V. Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht jährlich die aktuellen Bemessungsgrenzen.

Die Formel besteht aus zwei Schritten: Zunächst wird das sogenannte Regelentgelt ermittelt. Darauf wird dann der gesetzliche Prozentsatz angewendet.

Das Ergebnis ist immer ein Tagesbetrag. Um den Monatsbetrag zu erhalten, multiplizieren Sie den Tagesbetrag mit 30 — unabhängig von der tatsächlichen Monatsanzahl an Tagen.

📐 Formel Schritt 1 — Regelentgelt ermitteln:

Regelentgelt = Bruttolohn (letzte 4 Wochen) ÷ 30

📐 Formel Schritt 2 — Krankengeld berechnen:

Krankengeld/Tag = Regelentgelt × 0,70 (max. 90 % Netto)

Obergrenze 2026: max. 120,75 € pro Kalendertag (Schätzwert · Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Hinweis zur Formel: Der Divisor 30 gilt für Monatslöhne. Bei Stundenlohn oder wöchentlicher Vergütung gelten abweichende Divisoren gemäß §47 Abs. 2 SGB V. Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) werden separat nach §47 Abs. 2 Satz 6 SGB V einbezogen. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.

Schritt-für-Schritt-Berechnung mit Beispiel

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient 3.000 Euro brutto im Monat und wird ab der 7. Krankheitswoche durch die Krankenkasse unterstützt.

  1. Bruttolohn ermitteln: 3.000 € brutto/Monat = 3.000 €
  2. Regelentgelt berechnen: 3.000 € ÷ 30 = 100 € pro Kalendertag
  3. 70 %-Regel anwenden: 100 € × 0,70 = 70 € Krankengeld/Tag
  4. Netto-Grenze prüfen: 70 € darf max. 90 % des Nettolohns nicht überschreiten
  5. Monatsbetrag: 70 € × 30 = 2.100 € Krankengeld/Monat (ca.)

⚠ Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Beispielrechnung auf Basis eines monatlichen Festgehalts. Individuelle Faktoren wie Sonderzahlungen, Steuerklasse, Beitragsbemessungsgrenze und Beschäftigungsart können das Ergebnis verändern. Die tatsächliche Berechnung nimmt Ihre Krankenkasse vor.

Vergleichstabelle: Krankengeld nach Einkommensgruppe

Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für verschiedene Einkommensgruppen. Alle Werte sind Näherungswerte und basieren auf der Standardformel gemäß §47 SGB V für monatliches Festgehalt.

Bruttolohn/Monat Regelentgelt/Tag Krankengeld/Tag Krankengeld/Monat
2.000 €66,67 €46,67 €ca. 1.400 €
2.500 €83,33 €58,33 €ca. 1.750 €
3.000 €100,00 €70,00 €ca. 2.100 €
3.500 €116,67 €81,67 €ca. 2.450 €
4.000 €133,33 €93,33 €ca. 2.800 €
4.500 €+150,00 €max. 120,75 €max. ca. 3.622 €

Quelle: Berechnung auf Basis §47 SGB V | Deutsche Rentenversicherung, Stand Mai 2026 | Alle Werte sind Schätzwerte ohne Gewähr. Gilt nur für monatliches Festgehalt ohne Sonderzahlungen.

Kinderkrankengeld: Die separate Berechnung

Beim Kinderkrankengeld (§45 SGB V) gilt dieselbe Grundformel — 70 % des Regelentgelts. Allerdings gibt es abweichende Obergrenzen und eine eigene Tagessatz-Bemessungsgrundlage.

Pro Kind und Elternteil stehen 2026 bis zu 15 Arbeitstage pro Jahr zur Verfügung. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich dieser Anspruch auf 30 Tage pro Kind.

Wichtig: Das Kinderkrankengeld wird direkt von der Krankenkasse ausgezahlt — nicht vom Arbeitgeber. Der Antrag muss aktiv gestellt werden.


⚠ Was passiert nach 78 Wochen?

Wenn das Krankengeld endet, gibt es keine automatische Folgeabsicherung. Die Erwerbsminderungsrente und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind zwei verschiedene Absicherungswege — mit wichtigen Unterschieden.

Auf der nächsten Seite erklären wir allgemein, welche Absicherungsoptionen nach dem Krankengeld existieren.

Absicherung nach Krankengeld →

Häufige Fragen zur Berechnung

Was ist die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld?

Die Berechnungsgrundlage ist das sogenannte Regelentgelt: der durchschnittliche Bruttolohn der letzten vier Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, geteilt durch 30 (bei Monatslohn). Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden gesondert berücksichtigt.

Zählen Sonderzahlungen beim Krankengeld mit?

Ja, aber auf besondere Weise. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden anteilig in die Berechnung einbezogen. Sie erhöhen das sogenannte einmalige Arbeitsentgelt, das separat bewertet wird.

Wie berechnet sich das Krankengeld bei Teilzeit?

Die Formel ist identisch — das Regelentgelt basiert auf dem tatsächlichen Teilzeit-Bruttolohn. Der Prozentsatz bleibt bei 70 %. Wer also in Teilzeit 1.500 € verdient, berechnet das Krankengeld auf dieser Grundlage.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze und warum ist sie wichtig?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt, wie viel Einkommen für die Berechnung herangezogen wird. Wer mehr verdient als die BBG, bekommt nicht proportional mehr Krankengeld — es gilt die Obergrenze von ca. 120,75 € pro Tag (Schätzwert 2026).

Kann ich mein Krankengeld selbst bei der Krankenkasse berechnen lassen?

Ja. Jede gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine individuelle Berechnung zu erstellen. Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse — das ist die verlässlichste Auskunft.

Hinweis: Dieser Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Die genannten Werte sind Schätzungen auf Basis öffentlicher Informationen der Deutschen Rentenversicherung (Stand Mai 2026). Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Für verbindliche Berechnungen wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.

Letzte Aktualisierung: Mai 2026 | Inhalt ausschließlich informativ und edukativer Natur.

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