Arbeitslosengeld Rechner 2026: ALG 1 berechnen
Sie haben Ihren Job verloren oder fürchten eine Kündigung? Unser kostenloser Arbeitslosengeld Rechner hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) zu berechnen und die Bezugsdauer zu ermitteln.
Der Rechner berücksichtigt Ihr durchschnittliches Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse, Kinder und Ihre Beschäftigungsdauer. Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer monatlichen Leistung und wissen, wie lange Sie unterstützt werden.
Was unser Arbeitslosengeld Rechner berechnet:
- Monatliches Arbeitslosengeld 1 (60-67% des Nettos)
- Bezugsdauer je nach Beschäftigungsdauer und Alter
- Gesamtsumme über die Bezugsdauer
- Einkommensverlust im Vergleich zum Gehalt
- Leistungssatz mit/ohne Kinder
Nutzen Sie den Rechner jetzt und planen Sie Ihre finanzielle Absicherung!
⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Arbeitslosengeld Rechner dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Beratung durch die Agentur für Arbeit. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur. Vollständiger Haftungsausschluss
Arbeitslosengeld Rechner 2026: ALG 1 berechnen
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💼 Arbeitslosengeld Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren ALG 1 Anspruch
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⚠️ Wichtiger Hinweis zum Arbeitslosengeld
Diese Berechnung ist eine Schätzung und ersetzt keine offizielle Beratung durch die Agentur für Arbeit.
- Die tatsächliche Höhe wird von Ihrer Agentur für Arbeit berechnet
- Sie müssen arbeitssuchend und arbeitsfähig sein
- Mindestens 12 Monate Versicherungspflicht in letzten 30 Monaten erforderlich
- Für verbindliche Auskunft kontaktieren Sie Ihre Agentur für Arbeit
Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr.
Arbeitslosengeld 1 verstehen
Was ist Arbeitslosengeld 1?
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit für Menschen, die ihre Arbeit verloren haben.
Grundprinzip:
ALG 1 ist keine Sozialleistung wie Bürgergeld, sondern eine Versicherungsleistung. Sie haben während Ihrer Beschäftigung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, und haben nun Anspruch auf Leistungen daraus.
Wer hat Anspruch:
Sie müssen arbeitslos sein (weniger als 15 Stunden pro Woche beschäftigt), sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (arbeitsfähig und arbeitswillig), die Anwartschaftszeit erfüllen (mindestens 12 Monate versicherungspflichtig in den letzten 30 Monaten).
Höhe des Arbeitslosengeldes:
60% des pauschalierten Nettoentgelts ohne Kinder, 67% des pauschalierten Nettoentgelts mit mindestens einem Kind.
Das “pauschalierte Nettoentgelt” ist nicht Ihr tatsächliches Netto, sondern wird nach festen Regeln aus Ihrem Brutto berechnet.
Anwartschaftszeit erfüllen
Um Anspruch auf ALG 1 zu haben, müssen Sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
Regelanwartschaftszeit:
Mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung. Diese 12 Monate müssen nicht zusammenhängend sein.
Beispiel: Sie haben von Januar 2023 bis Dezember 2025 gearbeitet (36 Monate) und werden im Januar 2026 arbeitslos. Sie haben 36 Monate Beschäftigung in den letzten 30 Monaten – Anwartschaftszeit erfüllt.
Beispiel 2: Sie haben von Januar 2023 bis Juni 2024 gearbeitet (18 Monate), dann 6 Monate Pause, dann von Januar 2025 bis Dezember 2025 wieder gearbeitet (12 Monate). Insgesamt 30 Monate Beschäftigung in den letzten 30 Monaten – Anwartschaftszeit erfüllt.
Kurze Anwartschaftszeit:
Für befristet Beschäftigte gibt es eine verkürzte Anwartschaftszeit: Mindestens 6 Monate Beschäftigung in den letzten 30 Monaten, überwiegend befristete Beschäftigungen von maximal 14 Wochen, Jahresarbeitsentgelt über 27.950 € (2026).
Diese Regelung hilft Saisonarbeitern, Künstlern und anderen mit kurzen Verträgen.
Bezugsdauer: Wie lange bekomme ich ALG 1?
Die Bezugsdauer hängt von Ihrer Beschäftigungsdauer und Ihrem Alter ab.
Grundregel (unter 50 Jahre):
12 Monate Beschäftigung = 6 Monate ALG 1, 16 Monate Beschäftigung = 8 Monate ALG 1, 20 Monate Beschäftigung = 10 Monate ALG 1, 24 Monate Beschäftigung = 12 Monate ALG 1.
Ab 50 Jahre (längere Bezugsdauer):
Ab 50 Jahre + 30 Monate Beschäftigung = 15 Monate ALG 1, ab 55 Jahre + 36 Monate Beschäftigung = 18 Monate ALG 1, ab 58 Jahre + 48 Monate Beschäftigung = 24 Monate ALG 1.
Beispiele:
35 Jahre alt, 30 Monate gearbeitet = 12 Monate ALG 1, 52 Jahre alt, 30 Monate gearbeitet = 15 Monate ALG 1, 60 Jahre alt, 50 Monate gearbeitet = 24 Monate ALG 1.
Die Beschäftigung muss innerhalb der letzten 5 Jahre (60 Monate) gewesen sein. Nur versicherungspflichtige Zeiten zählen.
Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten.
Schritt 1: Bemessungsentgelt ermitteln
Das Bemessungsentgelt ist Ihr durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate (Bemessungszeitraum). Es werden alle versicherungspflichtigen Einnahmen gezählt: Grundgehalt, regelmäßige Zulagen, Überstundenvergütung, anteilige Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld).
Nicht gezählt werden: Einmalige Zahlungen (Abfindungen), Arbeitgeberzuschüsse zur Altersvorsorge, Trinkgelder.
Bei schwankendem Gehalt (z.B. Provision): alle 12 Monate werden addiert und durch 12 geteilt.
Schritt 2: Leistungsentgelt berechnen
Vom Bemessungsentgelt wird das “Leistungsentgelt” berechnet. Dies berücksichtigt Ihre Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträge.
Vereinfachte Formel: Leistungsentgelt = Bruttobemessungsentgelt minus Sozialversicherungspauschale (ca. 20%) minus Lohnsteuerpauschale (je nach Steuerklasse) minus Solidaritätszuschlag.
Die Agentur für Arbeit nutzt Pauschaltabellen. Das Ergebnis ist Ihr “pauschaliertes Nettoentgelt”.
Schritt 3: Arbeitslosengeld berechnen
Arbeitslosengeld = Leistungsentgelt × Leistungssatz
Leistungssatz: 60% ohne Kinder, 67% mit mindestens einem Kind.
“Kind” bedeutet: leibliches Kind, Adoptivkind, Pflegekind, Stiefkind des Partners, für das Sie Kindergeld erhalten oder das in Ihrem Haushalt lebt.
Beispielrechnung:
Bruttoeinkommen 3.000 € monatlich, Steuerklasse I, keine Kinder.
Schritt 1: Bemessungsentgelt 3.000 €, Schritt 2: Leistungsentgelt ca. 1.800 € (nach Abzügen), Schritt 3: ALG 1 1.800 × 0,60 = 1.080 € monatlich.
Mit Kind: ALG 1 = 1.800 × 0,67 = 1.206 € monatlich (126 € mehr).
Arbeitslosengeld 1 vs. Bürgergeld (ALG 2)
Viele verwechseln ALG 1 und Bürgergeld (früher Hartz IV / ALG 2).
Arbeitslosengeld 1:
Versicherungsleistung (Sie haben eingezahlt), höhe abhängig vom vorherigen Einkommen, zeitlich begrenzt (6-24 Monate), kein Vermögen wird angerechnet (bis auf extreme Fälle), Partner-Einkommen spielt keine Rolle, keine Bedürftigkeitsprüfung.
Bürgergeld (ALG 2):
Sozialleistung (steuerfinanziert), pauschaler Regelsatz (563 € 2026) plus Wohnkosten, unbegrenzt solange bedürftig, Vermögen wird angerechnet (Freibeträge beachten), Partner-Einkommen wird angerechnet, Bedürftigkeitsprüfung erforderlich.
Übergang ALG 1 zu Bürgergeld:
Nach Ende des ALG 1 Anspruchs können Sie Bürgergeld beantragen, wenn Sie bedürftig sind. Nahtloser Übergang ist möglich, wenn rechtzeitig beantragt.
Wichtig: Bürgergeld müssen Sie 3 Monate vor Ende des ALG 1 beantragen, um Lücken zu vermeiden.
Praxisbeispiele: Verschiedene Situationen
Beispiel 1: Michael – Facharbeiter mit Familie
Ausgangssituation:
Michael (42 Jahre) arbeitet als Mechatroniker, Bruttoeinkommen 3.500 € monatlich, Steuerklasse III (verheiratet, Ehefrau verdient weniger), 2 Kinder, Beschäftigungsdauer 8 Jahre (96 Monate), wird wegen Betriebsschließung gekündigt.
Berechnung:
Bemessungsentgelt 3.500 €, Leistungsentgelt ca. 2.450 € (Steuerklasse III sehr günstig), Leistungssatz 67% (mit Kindern), monatliches ALG 1 2.450 × 0,67 = 1.642 €, Bezugsdauer 12 Monate (24 Monate Beschäftigung erforderlich erfüllt).
Michael’s finanzielle Situation:
Vorher Nettogehalt ca. 2.600 €, während Arbeitslosigkeit ALG 1 1.642 €, Einkommensverlust 958 € pro Monat (37%), Gesamt-ALG über 12 Monate 19.704 €.
Zusätzliche Absicherung:
Ehefrau arbeitet Teilzeit (1.200 € Netto), wird nicht angerechnet, Kindergeld 500 € (für 2 Kinder), wird nicht angerechnet, Haushaltseinkommen während Arbeitslosigkeit 1.642 + 1.200 + 500 = 3.342 €.
Michael kann mit etwas Einschränkung 12 Monate überbrücken und hat Zeit, einen neuen Job zu finden.
Beispiel 2: Sarah – Berufseinsteigerin
Ausgangssituation:
Sarah (26 Jahre) hat nach Studium 18 Monate als Junior Marketing Managerin gearbeitet, Bruttoeinkommen 2.800 € monatlich, Steuerklasse I (ledig), keine Kinder, befristeter Vertrag läuft aus, keine Verlängerung.
Berechnung:
Bemessungsentgelt 2.800 €, Leistungsentgelt ca. 1.680 € (Steuerklasse I), Leistungssatz 60% (ohne Kinder), monatliches ALG 1 1.680 × 0,60 = 1.008 €, Bezugsdauer 8 Monate (16-20 Monate Beschäftigung).
Sarah’s Strategie:
ALG 1 1.008 € pro Monat für 8 Monate, parallel intensive Jobsuche, nutzt Weiterbildungsangebote der Agentur für Arbeit, nach 5 Monaten findet sie neuen Job.
Ungenutztes ALG 1:
Sie hat noch 3 Monate Anspruch übrig. Dieser verfällt. ALG 1 kann nicht “aufgespart” werden für später.
Beispiel 3: Thomas – älterer Arbeitnehmer
Ausgangssituation:
Thomas (59 Jahre) verliert Job nach 12 Jahren im Unternehmen, Bruttoeinkommen 4.500 € monatlich, Steuerklasse III, 1 erwachsenes Kind (noch Kindergeldbezug wegen Studium), Beschäftigungsdauer 144 Monate.
Berechnung:
Bemessungsentgelt 4.500 €, Leistungsentgelt ca. 3.150 € (Steuerklasse III), Leistungssatz 67% (Kind noch anrechenbar), monatliches ALG 1 3.150 × 0,67 = 2.111 €, Bezugsdauer 24 Monate (58+ Jahre, 48+ Monate Beschäftigung).
Thomas’ Situation:
ALG 1 2.111 € für 24 Monate (2 Jahre), Gesamt-ALG 50.664 €, vorher Nettogehalt ca. 3.200 €, Einkommensverlust 1.089 € pro Monat.
Thomas’ Plan:
Nutzt die 24 Monate für intensive Jobsuche, schwieriger Arbeitsmarkt für 59-Jährige, erwägt nach 18 Monaten Teilzeit-Job (Zuverdienst möglich), kann mit 63 in Rente mit Abschlägen (Notlösung).
Die lange ALG 1 Bezugsdauer gibt ihm wichtigen Puffer.
Beispiel 4: Lisa – Selbstständige in freiwilliger Versicherung
Ausgangssituation:
Lisa (38 Jahre) ist Grafikdesignerin (selbstständig), hat freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen, zahlt monatlich ca. 90 € Beitrag, Geschäft läuft nicht mehr, stellt Insolvenzantrag.
Berechnung:
Bei freiwilliger Versicherung wird ein fiktives Einkommen angenommen, Bemessungsentgelt 2023,33 € (fester Wert 2026), Leistungsentgelt ca. 1.214 € (Steuerklasse I), Leistungssatz 60%, monatliches ALG 1 728 €, Bezugsdauer 12 Monate (wenn 24+ Monate versichert).
Lisa’s Bedingungen für Anspruch:
Hauptberuflich selbstständig gewesen, mindestens 12 Monate freiwillig versichert, Geschäftstätigkeit komplett aufgegeben, nicht nur reduziert.
Wichtig für Selbstständige:
Freiwillige Arbeitslosenversicherung muss innerhalb 3 Monate nach Aufnahme Selbstständigkeit beantragt werden, danach kein Eintritt mehr möglich, Beitrag ca. 90-100 € monatlich (2026), im Ernstfall 8.736 € Absicherung über 12 Monate.
Lohnt sich vor allem für Selbstständige in unsicheren Branchen.
7 wichtige Tipps rund um Arbeitslosengeld
1. Rechtzeitig arbeitsuchend melden
Melden Sie sich sofort arbeitsuchend – noch vor der Kündigung wenn möglich.
Wichtige Fristen:
Spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden (wenn Sie früher wissen), spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung arbeitsuchend melden, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
Unterschied arbeitsuchend vs. arbeitslos:
Arbeitsuchend melden können Sie schon während Sie noch arbeiten (Vorankündigung), arbeitslos melden können Sie erst ab dem Tag, an dem Sie tatsächlich arbeitslos sind.
Warum so früh melden wichtig ist:
Keine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung (1 Woche ALG 1 Verlust), frühzeitige Vermittlungsangebote, Weiterbildungsmöglichkeiten können schneller starten, Sie zeigen Engagement (wichtig bei Nachweis Arbeitswilligkeit).
Wie melden:
Online auf arbeitsagentur.de, persönlich in Ihrer Agentur für Arbeit, telefonisch (Hotline 0800 4 5555 00).
Online geht am schnellsten und Sie erhalten sofort Bestätigung.
2. Sperrzeit vermeiden
Eine Sperrzeit bedeutet, dass Sie 12 Wochen kein ALG 1 erhalten – und insgesamt auch um 12 Wochen weniger.
Gründe für Sperrzeit:
Eigenkündigung ohne wichtigen Grund (Sie kündigen selbst), Aufhebungsvertrag unterschrieben, Kündigung provoziert durch Verhalten, Arbeitsaufnahme oder Weiterbildung abgelehnt, Meldeversäumnis bei der Agentur.
Wie Sperrzeit vermeiden:
Bei Eigenkündigung wichtiger Grund nachweisen: Mobbing (dokumentiert), gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest), Nachfolge-Job gesichert (dann oft keine Sperrzeit), Umzug wegen Partner-Job (Fernbeziehung unzumutbar).
Bei Aufhebungsvertrag: versuchen, Abfindung statt Aufhebungsvertrag zu verhandeln, wenn Aufhebungsvertrag unausweichlich: mindestens Kündigungsfrist einhalten (sonst zusätzlich Ruhezeit).
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag:
Wenn Sie Aufhebungsvertrag unterschreiben verlieren Sie meistens 12 Wochen ALG 1. Aber: wenn Arbeitgeber Ihnen ohnehin gekündigt hätte (betriebsbedingt) und Sie können das nachweisen, manchmal keine Sperrzeit.
Holen Sie sich vorher Beratung bei Anwalt oder Gewerkschaft.
3. Abfindung richtig verhandeln
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung anbietet, verhandeln Sie klug.
Auswirkung Abfindung auf ALG 1:
Grundsätzlich wird Abfindung nicht auf ALG 1 angerechnet – Sie bekommen beides. Aber: wenn Sie durch Aufhebungsvertrag früher gehen als bei ordentlicher Kündigung, gibt es eine Ruhezeit (ALG 1 wird verschoben).
Ruhezeit berechnen:
Ruhezeit = (Abfindung) / (tägliches Bruttoentgelt), maximal aber die nicht eingehaltene Kündigungsfrist.
Beispiel: Abfindung 30.000 €, tägliches Bruttoentgelt 100 € (3.000 € Monatsgehalt / 30), Ruhezeit 300 Tage, aber: Kündigungsfrist war 3 Monate (90 Tage), Ruhezeit maximal 90 Tage, ALG 1 beginnt 90 Tage später.
Strategie:
Vereinbaren Sie Aufhebungsvertrag zum gleichen Zeitpunkt wie ordentliche Kündigung, dann keine Ruhezeit. Verhandeln Sie höhere Abfindung wenn Sie Ruhezeit in Kauf nehmen müssen.
Faustregel Abfindungshöhe:
0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (gesetzlicher Richtwert), 1,0 Monatsgehälter bei guter Verhandlung, 1,5-2,0 Monatsgehälter bei sehr guten Karten (Kündigungsschutzklage aussichtsreich).
Beispiel: 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, 4.000 € Monatsgehalt, Abfindung ca. 20.000-40.000 €.
4. Zuverdienst geschickt nutzen
Sie dürfen während ALG 1 Bezug arbeiten und Geld verdienen – mit Einschränkungen.
Regelung:
Sie dürfen bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten (darüber gelten Sie nicht mehr als arbeitslos), Ihr Einkommen wird teilweise angerechnet, Freibetrag 165 € monatlich (2026) bleiben anrechnungsfrei.
Anrechnung:
Bis 165 €/Monat keine Anrechnung – ALG 1 bleibt voll, über 165 €/Monat wird der Mehrbetrag vom ALG 1 abgezogen.
Beispiel: ALG 1 1.200 €, Minijob 520 €, davon anrechnungsfrei 165 €, Anrechnung 355 €, verbleibendes ALG 1 845 €, Gesamt 845 + 520 = 1.365 € (statt 1.200 ohne Minijob).
Lohnt sich immer:
Sie haben immer mehr als mit ALG 1 allein, Sie bleiben beruflich aktiv, Kontakte im Arbeitsmarkt, eventuell wird aus Minijob eine Vollzeitstelle.
Wichtig:
Alle Nebentätigkeiten der Agentur für Arbeit melden, vor Arbeitsaufnahme, nicht erst danach, sonst Ärger wegen unrechtmäßigem Bezug.
5. Weiterbildung nutzen
Die Agentur für Arbeit finanziert Weiterbildungen – kostenlos für Sie.
Bildungsgutschein:
Wenn Weiterbildung Ihre Vermittlungschancen erhöht, können Sie Bildungsgutschein erhalten, Kurskosten werden komplett übernommen, ALG 1 läuft während Weiterbildung weiter, Fahrtkosten werden erstattet, eventuell Kinderbetreuungskosten.
Welche Weiterbildungen:
Berufliche Umschulung (1-3 Jahre), Aufstiegsweiterbildung (z.B. Meister, Techniker), Anpassungsweiterbildung (neue Software lernen), Sprachkurse wenn beruflich relevant.
Voraussetzungen:
Weiterbildung verbessert Vermittlungschancen nachweislich, Bildungsträger muss zertifiziert sein (AZAV-Zulassung), Sie sind seit mindestens 4 Wochen arbeitslos (oder Arbeitslosigkeit droht).
Strategie:
Sprechen Sie früh mit Ihrem Vermittler über Weiterbildung, recherchieren Sie passende Kurse auf kursnet.arbeitsagentur.de, stellen Sie Antrag auf Bildungsgutschein, wählen Sie zertifizierten Kursanbieter.
Beispiele sinnvoller Weiterbildung: Kaufmännische Sachbearbeiterin lernt SAP, Mechaniker lernt CNC-Programmierung, Sekretärin macht IHK-Abschluss Bürokauffrau.
6. Private Arbeitslosenversicherung prüfen
Zusätzlich zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gibt es private Zusatzversicherungen.
Was private ALV bietet:
Aufstockung des gesetzlichen ALG 1 auf z.B. 80% des Nettos, längere Bezugsdauer (z.B. 12 statt 6 Monate), Überbrückungsgeld bei Sperrzeit, eventuell Beratungsleistungen.
Kosten:
Je nach Einkommen und Alter ca. 10-30 € monatlich, höheres Einkommen = höherer Beitrag, ältere Personen = höherer Beitrag.
Wann lohnt sich das:
Hohes Einkommen (ALG 1 Höchstgrenze erreicht), geringes Einkommen (60% sind sehr wenig), unsichere Branche (hohe Arbeitslosigkeitsquote), Alleinverdiener mit Familie.
Wann lohnt es sich nicht:
Sehr sichere Anstellung (Beamte, unkündbar), ausreichend Rücklagen für 12 Monate, Partner verdient gut mit.
Wichtig:
Wartezeit beachten (oft 12 Monate bis Leistung), Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss, genaue Bedingungen lesen (Ausschlüsse).
7. Arbeitslosigkeit für Neustart nutzen
Arbeitslosigkeit ist hart, aber auch eine Chance.
Berufliche Neuorientierung:
Wollten Sie schon immer etwas anderes machen? Jetzt ist die Zeit: Umschulung über Bildungsgutschein, neue Branche ausprobieren, Selbstständigkeit wagen (mit Gründungszuschuss).
Gründungszuschuss:
Wenn Sie sich aus Arbeitslosigkeit selbstständig machen, können Sie Gründungszuschuss erhalten: 6 Monate ALG 1 weiter + 300 €/Monat, danach eventuell weitere 9 Monate 300 €/Monat, Voraussetzung: noch mindestens 150 Tage ALG 1 Anspruch, tragfähiges Geschäftskonzept.
Persönliche Entwicklung:
Weiterbildung in Soft Skills (Kommunikation, Führung), Sprachkurse, Gesundheit verbessern (Sport, Ernährung), Netzwerk aufbauen (Xing, LinkedIn aktiv nutzen).
Finanzielle Reorganisation:
Ausgaben kritisch prüfen und reduzieren, Versicherungen überprüfen (können oft gekündigt werden), Rücklagen bilden sobald neuer Job.
Viele Menschen berichten später, dass Arbeitslosigkeit ein Wendepunkt zum Besseren war – wenn man die Chance nutzt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist wenn ich selbst kündige?
Selbstkündigung führt fast immer zu 12 Wochen Sperrzeit.
Ausnahmen mit wichtigem Grund: Gesundheitliche Gründe (ärztlich attestiert), Mobbing oder Belästigung (dokumentiert nachweisbar), Umzug zu Partner (Ehe/Partnerschaft, Partner hat Job in anderer Stadt), neuer Job bereits sicher (Arbeitsvertrag vorhanden).
Wichtig: Der wichtige Grund muss vor der Kündigung der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden, mit Nachweisen, nicht erst nach der Kündigung “erfinden”.
Wenn kein wichtiger Grund: 12 Wochen kein Geld, danach regulär ALG 1 aber um 12 Wochen gekürzte Gesamtdauer.
Besser: Kündigung vom Arbeitgeber abwarten, eventuell Aufhebungsvertrag verhandeln (mit Abfindung, aber Ruhezeit beachten).
Wird Abfindung auf ALG 1 angerechnet?
Grundsätzlich nein – Abfindung ist kein Arbeitsentgelt.
Aber: Ruhezeit möglich wenn Sie durch Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist nicht einhalten. In der Ruhezeit wird ALG 1 nicht gezahlt, beginnt erst danach.
Ruhezeit-Berechnung: Abfindung geteilt durch tägliches Bruttoentgelt, maximal die nicht eingehaltene Kündigungsfrist.
Beispiel: 20.000 € Abfindung, 3.000 € Monatsgehalt (100 € täglich), Ruhezeit 200 Tage, aber Kündigungsfrist war 3 Monate, Ruhezeit maximal 90 Tage.
Strategie: Aufhebungsvertrag zum gleichen Datum wie ordentliche Kündigungsfrist = keine Ruhezeit.
Kann ich während ALG 1 Urlaub machen?
Ja, aber mit Einschränkungen.
Sie haben Anspruch auf 21 Werktage “Ortsabwesenheit” pro Jahr: Müssen vorher bei Agentur für Arbeit beantragen (mind. 1 Woche vorher), während Urlaub läuft ALG 1 normal weiter, Sie müssen erreichbar bleiben falls Jobangebot.
Über 21 Tage hinaus: Nur mit Zustimmung der Agentur (z.B. wichtige Familiengründe), während dieser Zeit wird ALG 1 nicht gezahlt.
Ins Ausland: Innerhalb EU/EWR für Jobsuche möglich (bis 3 Monate), außerhalb EU schwierig, Sondergenehmigung erforderlich.
Wichtig: Einfach wegfahren ohne Meldung kann als Meldeversäumnis gewertet werden und Leistung gefährden.
ALG 1 und Krankenversicherung?
Während ALG 1 Bezug sind Sie weiter krankenversichert.
Die Agentur für Arbeit zahlt Ihre Krankenversicherungsbeiträge: Bei gesetzlicher Krankenversicherung komplett, bei privater Krankenversicherung Zuschuss (aber oft nicht volle Kosten).
Problem bei PKV: Wenn Sie privat versichert waren und arbeitslos werden, zahlt Agentur nur Zuschuss in Höhe des gesetzlichen Beitrags (ca. 200 €), Ihre PKV-Beiträge sind oft höher (400-800 €), Differenz müssen Sie selbst zahlen.
Lösung: Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung während Arbeitslosigkeit (Versicherungspflicht), zurück in PKV später oft schwierig (Altersgrenze 55 Jahre).
Was passiert nach Ende des ALG 1?
Wenn Ihr ALG 1 Anspruch endet und Sie noch arbeitslos sind, können Sie Bürgergeld (ALG 2) beantragen – aber nur wenn Sie bedürftig sind.
Bedürftigkeitsprüfung: Eigenes Vermögen wird angerechnet (mit Freibeträgen), Partner-Einkommen wird angerechnet (Bedarfsgemeinschaft), Wohnung muss angemessen groß sein.
Freibeträge Vermögen: 15.000 € Grundfreibetrag, 750 € pro Lebensjahr für Altersvorsorge, zusätzlich 10.000 € pro erwachsenem Haushaltsmitglied.
Beispiel 45-jähriger: 15.000 € Grundfreibetrag + 33.750 € Altersvorsorge (45 × 750) = 48.750 € geschützt.
Wenn Vermögen darüber: erst aufbrauchen, dann Bürgergeld.
Bürgergeld-Höhe (2026): Regelsatz 563 € für Alleinstehende, plus Wohnkosten (Miete + Nebenkosten), plus Mehrbedarfe (Alleinerziehende, Schwerbehinderte).
ALG 1 für Selbstständige?
Selbstständige können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
Voraussetzungen: Antrag innerhalb 3 Monate nach Start der Selbstständigkeit, hauptberuflich selbstständig, unmittelbar vor Selbstständigkeit versicherungspflichtig beschäftigt oder ALG 1 bezogen.
Beitrag: Ca. 90-100 € monatlich (2026), fester Beitrag unabhängig vom Einkommen.
Leistung im Arbeitslosenfall: Fiktives Bemessungsentgelt 2.023,33 € monatlich, daraus ca. 728 € ALG 1 bei Steuerklasse I ohne Kinder, 12 Monate Bezugsdauer wenn 24+ Monate versichert.
Wichtig: Geschäftstätigkeit muss komplett aufgegeben werden (nicht nur reduziert), keine parallele Selbstständigkeit während ALG 1.
Lohnt sich: Vor allem bei unsicheren Geschäftsmodellen, in den ersten Jahren (Scheiterrisiko hoch), bei niedrigem Einkommen (Verhältnis Beitrag/Leistung gut).
Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit auf Rente aus?
Zeiten mit ALG 1 Bezug zählen für die Rente – aber mit Abschlägen.
Rentenpunkte während ALG 1: Ca. 80% der Rentenpunkte die Sie vorher erworben haben, basierend auf Ihrem letzten Gehalt, maximal aber 80% des Durchschnittsentgelts.
Beispiel: Vor Arbeitslosigkeit 3.000 € Brutto (ca. 0,71 Rentenpunkte pro Jahr), während ALG 1 ca. 0,57 Rentenpunkte pro Jahr (80%), Verlust ca. 0,14 Rentenpunkte pro Jahr.
Bei 12 Monaten Arbeitslosigkeit: Rentenverlust ca. 0,14 Punkte, entspricht ca. 6 € monatlich weniger Rente später.
Nicht dramatisch: Bei kurzer Arbeitslosigkeit (unter 2 Jahre) kaum Auswirkung auf Rente, erst bei längerer Arbeitslosigkeit (5+ Jahre) merkbarer Verlust.
Bürgergeld-Zeiten zählen nicht für Rente (außer bei Kindererziehung oder Pflege).