Krankengeld Berechnung: Die gesetzliche Formel erklärt
Diese Seite erklärt die Berechnungsmethode gemäß §47 SGB V — Schritt für Schritt, mit realen Beispielen und einer Vergleichstabelle nach Einkommensgruppe.
Was kommt nach dem Krankengeld? →Informationsportal · Keine Rechts- oder Finanzberatung · Quelle: Deutsche Rentenversicherung, §47 SGB V
Die gesetzliche Berechnungsformel (§47 SGB V)
Die gesetzliche Grundlage für die Krankengeld-Berechnung findet sich in §47 SGB V. Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht jährlich die aktuellen Bemessungsgrenzen.
Die Formel besteht aus zwei Schritten: Zunächst wird das sogenannte Regelentgelt ermittelt. Darauf wird dann der gesetzliche Prozentsatz angewendet.
Das Ergebnis ist immer ein Tagesbetrag. Um den Monatsbetrag zu erhalten, multiplizieren Sie den Tagesbetrag mit 30 — unabhängig von der tatsächlichen Monatsanzahl an Tagen.
📐 Formel Schritt 1 — Regelentgelt ermitteln:
Regelentgelt = Bruttolohn (letzte 4 Wochen) ÷ 30
📐 Formel Schritt 2 — Krankengeld berechnen:
Krankengeld/Tag = Regelentgelt × 0,70 (max. 90 % Netto)
Obergrenze 2026: max. 120,75 € pro Kalendertag (Schätzwert · Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
Hinweis zur Formel: Der Divisor 30 gilt für Monatslöhne. Bei Stundenlohn oder wöchentlicher Vergütung gelten abweichende Divisoren gemäß §47 Abs. 2 SGB V. Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) werden separat nach §47 Abs. 2 Satz 6 SGB V einbezogen. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.
Schritt-für-Schritt-Berechnung mit Beispiel
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient 3.000 Euro brutto im Monat und wird ab der 7. Krankheitswoche durch die Krankenkasse unterstützt.
- Bruttolohn ermitteln: 3.000 € brutto/Monat = 3.000 €
- Regelentgelt berechnen: 3.000 € ÷ 30 = 100 € pro Kalendertag
- 70 %-Regel anwenden: 100 € × 0,70 = 70 € Krankengeld/Tag
- Netto-Grenze prüfen: 70 € darf max. 90 % des Nettolohns nicht überschreiten
- Monatsbetrag: 70 € × 30 = 2.100 € Krankengeld/Monat (ca.)
⚠ Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Beispielrechnung auf Basis eines monatlichen Festgehalts. Individuelle Faktoren wie Sonderzahlungen, Steuerklasse, Beitragsbemessungsgrenze und Beschäftigungsart können das Ergebnis verändern. Die tatsächliche Berechnung nimmt Ihre Krankenkasse vor.
Vergleichstabelle: Krankengeld nach Einkommensgruppe
Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für verschiedene Einkommensgruppen. Alle Werte sind Näherungswerte und basieren auf der Standardformel gemäß §47 SGB V für monatliches Festgehalt.
| Bruttolohn/Monat | Regelentgelt/Tag | Krankengeld/Tag | Krankengeld/Monat |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 66,67 € | 46,67 € | ca. 1.400 € |
| 2.500 € | 83,33 € | 58,33 € | ca. 1.750 € |
| 3.000 € | 100,00 € | 70,00 € | ca. 2.100 € |
| 3.500 € | 116,67 € | 81,67 € | ca. 2.450 € |
| 4.000 € | 133,33 € | 93,33 € | ca. 2.800 € |
| 4.500 €+ | 150,00 € | max. 120,75 € | max. ca. 3.622 € |
Quelle: Berechnung auf Basis §47 SGB V | Deutsche Rentenversicherung, Stand Mai 2026 | Alle Werte sind Schätzwerte ohne Gewähr. Gilt nur für monatliches Festgehalt ohne Sonderzahlungen.
Kinderkrankengeld: Die separate Berechnung
Beim Kinderkrankengeld (§45 SGB V) gilt dieselbe Grundformel — 70 % des Regelentgelts. Allerdings gibt es abweichende Obergrenzen und eine eigene Tagessatz-Bemessungsgrundlage.
Pro Kind und Elternteil stehen 2026 bis zu 15 Arbeitstage pro Jahr zur Verfügung. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich dieser Anspruch auf 30 Tage pro Kind.
Wichtig: Das Kinderkrankengeld wird direkt von der Krankenkasse ausgezahlt — nicht vom Arbeitgeber. Der Antrag muss aktiv gestellt werden.
⚠ Was passiert nach 78 Wochen?
Wenn das Krankengeld endet, gibt es keine automatische Folgeabsicherung. Die Erwerbsminderungsrente und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind zwei verschiedene Absicherungswege — mit wichtigen Unterschieden.
Auf der nächsten Seite erklären wir allgemein, welche Absicherungsoptionen nach dem Krankengeld existieren.
Häufige Fragen zur Berechnung
Hinweis: Dieser Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Die genannten Werte sind Schätzungen auf Basis öffentlicher Informationen der Deutschen Rentenversicherung (Stand Mai 2026). Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Für verbindliche Berechnungen wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.